Erbe
Wir klären, welche Unterlagen fehlen und wie eine Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet. Fürs Grundbuch braucht es einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit der Niederschrift über seine Eröffnung (§ 35 GBO). Steuerfragen gehören zum Steuerberater.
Erstgespräch zum Erbe buchen


